
Abstimmung
1 Stimme, 1 Stimme!
Nimm am Leben teil demokratische Rolloise, beeinflussen Sie das Schicksal Ihrer Gemeinde.

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit
Politische Ausländerrechte auf kommunaler Ebene
Im Kanton Waadt können auf Gemeindeebene über 90'000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wie Schweizer Bürger wählen, wählen und gewählt werden. Die Verfassung von 2003 gewährt ihnen diese politischen Rechte, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Über 18 Jahre alt sein.
Wohnsitz in Rolle mit B- oder C-Genehmigung
während der letzten drei Jahre seinen ständigen Wohnsitz im Kanton Waadt gehabt haben (Bewilligung B, C, Ci, N oder F).
sich in den letzten zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten haben (mit B-, B-Studierenden-, C-, Ci-, N-, F- oder L-Bewilligung).
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Register ihrer Gemeinde eingetragen und erhalten das Stimm- bzw. Wahlmaterial an ihrem Wohnort.
Was erlauben diese politischen Rechte?
Am Leben Ihrer Gemeinde teilhaben heißt nicht nur dort wohnen, sondern auch:
Abstimmung
Sagen Sie Ihre Meinung zu
die Abstimmungsgegenstände. Beteiligen Sie sich an Entscheidungen, die das Leben der Gemeinde betreffen: Kultur, Sport, Bildung, Sicherheit,
Wählen
Wählen Sie bei den Wahlen zum Gemeinderat und zur Gemeinde die Kandidaten aus, die Ihren Standpunkt am besten vertreten.


Gewählt werden
Im Kanton Waadt, in Rolle,
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können auf Gemeindeebene wie Schweizer Bürger wählen, wählen und gewählt werden.
Deine Rechte !
Ein Wähler, der den Kanton verlässt, erhält die vor seiner Abreise erhaltenen politischen Rechte zurück, wenn er sich wieder in einer Waadtländer Gemeinde niederlässt (mit einer B- oder C-Bewilligung).
Für internationale Beamte ohne Diplomatenstatus und deren Familienangehörige gelten besondere Regelungen.


Gewählt werden
Im Kanton Waadt, in Rolle,
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können auf Gemeindeebene wie Schweizer Bürger wählen, wählen und gewählt werden.
Deine Rechte !
Ein Wähler, der den Kanton verlässt, erhält die vor seiner Abreise erhaltenen politischen Rechte zurück, wenn er sich wieder in einer Waadtländer Gemeinde niederlässt (mit einer B- oder C-Bewilligung).
Für internationale Beamte ohne Diplomatenstatus und deren Familienangehörige gelten besondere Regelungen.